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Monopol | bpb.de

Monopol

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon M gelb (© Stefan Eling)

Alleinverkäufer

Der Begriff "Monopol" kommt aus dem Griechischen. Übersetzt heißt das Wort "Vorrecht", "alleiniger Anspruch " und „Alleinverkauf“. Von einem "Monopol" spricht man also, wenn ein Händler, ein Unternehmen oder Hersteller als alleiniger Verkäufer einer Ware oder einer Dienstleistung auftritt. Der Verkäufer hat dann ein Monopol. Damit verfügt der Alleinverkäufer über eine große Macht.

Wenn es nur einen Fahrradhändler gäbe...

Nehmen wir an, es gäbe im ganzen Land nur eine Firma, die Fahrräder verkauft. Diese könnte die Preise für Fahrräder frei bestimmen. Sie müsste keine Konkurrenz fürchten. Weil die Gefahr besteht, dass eine solche Monopolstellung ausgenutzt wird, gibt es in Deutschland gesetzliche Bestimmungen dagegen. Aber es gibt auch Monopole, die gewollt sind. In manchen Fällen will man nämlich ausdrücklich, dass es nur eine Person oder nur eine Institution gibt, die bestimmen kann.

Verschiedene Arten von Monopolen

  • Beim "Staatsmonopol" hat nur der Staat das Recht, bestimmte Waren herzustellen oder bestimmte Dienstleistungen zu verkaufen. Bis vor wenigen Jahren waren in Deutschland zum Beispiel die Post und die Eisenbahn staatliche Monopol-Unternehmen.

  • Von einem "natürlichen Monopol" spricht man, wenn Rohstoffe wie beispielsweise Gold oder Uran nur in bestimmten Ländern zu finden sind.

  • Ein "rechtliches Monopol" hat jemand, wenn er ein Patent auf eine Erfindung hat, so dass niemand sonst die Sache herstellen und verkaufen darf.

  • Und dann gibt es noch das "Gewaltmonopol" des Staates. Damit ist gemeint, dass nur der Staat, beispielsweise durch die Polizei, Gewalt ausüben darf.

  • Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

    Fussnoten