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Obmann/ Obfrau | bpb.de

Obmann/ Obfrau

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon O orange (© Stefan Eling)

Bedeutung

Als "Obmann"oder "Obfrau" werden Menschen bezeichnet, die die Interessen einer bestimmten Gruppe vertreten. Das Wort kommt vom mittelhochdeutschen Begriff "obeman". Das heißt "Schiedsrichter". Obleute (so heißt die Mehrzahl) gibt es in Betrieben, wo sie Ansprechpartner für die Belegschaft sind. Es gibt sie auch in Schulen oder in Vereinen. Manchmal ist damit auch eine Person gemeint, die zwischen zwei Streitparteien schlichten soll.

Obleute im Bundestag

Auch im Deutschen Bundestag gibt es Obleute. Jede Fraktion entsendet einen Obmann oder eine Obfrau in jeden Ausschuss, in dem sie vertreten ist. Die Obleute vertreten dort die Interessen ihrer Fraktion. Gemeinsam übernehmen die Obleute in den Ausschüssen auch Organisationsaufgaben.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten