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Parlament | bpb.de

Parlament

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Sitzung des Europaparlaments in Straßburg. (© picture-alliance / dpa)

Volksvertretung

Das Parlament ist die gewählte Volksvertretung eines Landes. Das Wort "Parlament" kommt von dem französischen Wort "parler" (auf Deutsch: "sprechen"). Im Parlament sitzen die Abgeordneten, die man auch "Volksvertreter/innen" nennt.

Aufgaben des Parlaments

Im Parlament werden neue Gesetze diskutiert und beschlossen. Deshalb wird das Parlament auch gesetzgebende Versammlung oder auch "Legislative" genannt. Das kommt vom lateinischen Begriff "legislatio", was "Gesetzgebung" bedeutet. Eine weitere wichtige Aufgabe der Volksvertretung ist die Kontrolle der Regierung. Wenn zum Beispiel die Regierung vorschlägt, Soldaten in ein Kriegsgebiet zu schicken oder die Steuern zu erhöhen, aber die Volksvertreterinnen und Volksvertreter dagegen stimmen, kann der Vorschlag nicht durchgeführt werden.

Unterschiedliche Parlamente

In Deutschland gibt es viele Parlamente: in den Gemeinden, den Städten und den Bundesländern. Das Parlament für das ganze Land ist der Deutsche Bundestag. Auch die Europäische Union hat ein Parlament. Die Abgeordneten werden in den verschiedenen Mitgliedsländern der EU gewählt. Das Europäische Parlament arbeitet in Straßburg, Brüssel und Luxemburg. Es gibt auch Studenten- und Schülerparlamente. In allen diesen Vertretungen sitzen die Gewählten und beraten, was das Beste für ihre Wählerinnen und Wähler ist.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten