Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Patentrecht | bpb.de

Patentrecht

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

So sieht das Muster einer Patent-Urkunde aus. (© picture-alliance / dpa Themendienst)

Eine neue Idee

Angenommen, jemand hat eine geniale Idee für eine Maschine, die es bisher noch nicht gab. Damit ihm keiner die Idee raubt, lässt der Erfinder seine Idee schnell schützen. Er will schließlich die Maschine selber bauen und damit vielleicht viel Geld verdienen.

Wie kann man seine Ideen schützen?

Wie geht das? Der Erfinder legt dem so genannten Patentamt seine Pläne vor. Auf dem Amt werden die Pläne von Fachleuten geprüft. Wenn diese Fachleute der Meinung sind, dass die Idee wirklich gut und vor allem neu ist, wird die Erfindung in die „Patentrolle“ eingetragen. Ab jetzt ist die Idee zu der neuen Maschine nach dem Patenrecht geschützt. Sein Erfinder hat alleine das Recht, sie zu bauen, zu nutzen und zu verkaufen. Er darf sein Patentrecht auch auf eine Firma übertragen.

Wie funktioniert der Patentschutz?

Der Schutz des Patents gilt für höchstens 20 Jahre. Wer das Patentrecht verletzt - in unserem Fall würde das bedeuten, dass ein anderer die Maschine ohne Erlaubnis nachbaut - wird bestraft. Das Deutsche Patentamt befindet sich in München. Es erteilt Patente, die aber nur für Deutschland gelten. Wer will, dass seine Erfindungen auch in anderen Ländern geschützt sind, muss sie dort anmelden. Dazu gibt es unterschiedliche Verfahren. Patente, die automatisch in der ganzen Welt gelten, gibt es nicht.

Jemand ist patent

"Der Mann oder die Frau ist aber patent!“ – so etwas hört man manchmal. Das soll heißen, dass diese Person tüchtig ist, dass sie rasch gute Lösungen für Probleme findet. Und wenn eine Sache "patent" ist, meint man damit, dass sie ziemlich praktisch ist.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten