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Privatisierung | bpb.de

Privatisierung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon P gelb (© Stefan Eling)

Der Staat verkauft Eigentum

Das Wort "privat" kommt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt "der Herrschaft beraubt", "nicht öffentlich", "persönlich" oder "vertraulich". Privates Vermögen ist also ein persönliches Vermögen (zum Beispiel Geld, Wertgegenstände, Haus, Auto). Auch der Staat besitzt Vermögen, das sogenannte öffentliche Vermögen. Das können Grundstücke sein, Industrieanlagen, Verkehrswege wie Straßen und Eisenbahnen, aber auch Goldbarren und Aktien. Entschließt sich der Staat aus bestimmten Gründen, Teile seines Vermögens an Privatpersonen, private Gesellschaften oder private Firmen zu verkaufen, so geht dieses Staatseigentum in Privatbesitz, also in nicht-öffentlichen Besitz über. Es wird privatisiert.

Gründe für Privatisierungen

Die Gründe für solche Umwandlungen von Staatseigentum in Privateigentum sind vielfältig: Die Wirtschaft, der Wettbewerb sollen angekurbelt werden. Der Staat hat weniger Verantwortung für diese großen Unternehmen und vor allem können mit dem Geld aus dem Verkauf Staatsschulden bezahlt werden. Ob es sich allerdings lohnt, Staatseigentum zu verkaufen, um Schulden zu begleichen, ist bei den Wirtschaftsexpertinnen und -experten umstritten.

Beispiele für Privatisierungen

Durch Privatisierung wurde aus der Deutschen Bundesbahn die Deutsche Bahn AG, und die Deutsche Bundespost wurde in drei Aktiengesellschaften umgewandelt: die Deutsche Post AG, die Deutsche Telekom AG und die Deutsche Postbank AG. Auch Städte und Gemeinden verfügen über öffentliches Eigentum, das privatisiert werden kann. So wurden Wasserwerke und kommunale Energieunternehmen oder auch viele Wohnungen aus dem öffentlichen Wohnungsbau an private Gesellschaften verkauft.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten