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Privatsphäre | bpb.de

Privatsphäre

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon P blau (© Stefan Eling)

Was nur uns selbst angeht

Als „Privatsphäre“ bezeichnet man den Teil des Lebens eines Menschen, der nur ihn angeht. Es ist der Bereich, der einen Menschen direkt umgibt. Dieser Bereich ist nicht öffentlich, sondern privat. In diesem Bereich kann der Mensch so leben, wie er will – was er dort tut oder denkt, geht niemanden außer ihn selbst etwas an. Es ist der ganz persönliche Bereich eines Menschen, in den ihm keiner hineinredet. Auch der Staat darf sich dort nicht einmischen. Aber: Auch in der Privatsphäre müssen wir uns an die Gesetze halten und dürfen insbesondere nicht die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen missachten.

Der Staat schützt die Privatsphäre

Die Vorstellung einer Privatsphäre ist Bestandteil der demokratischen Grundordnung. In Deutschland wird die Privatsphäre im Grundgesetz durch das Persönlichkeitsrecht und auch durch die Bestimmungen zur Unverletzlichkeit der Wohnung und zum Post- und Fernmeldegeheimnis geschützt. Auch die Grundrechtecharta der Europäischen Union legt besonderen Wert auf den Schutz der Privatsphäre.

„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.“ — Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Titel 1, Artikel 7

Einschränkungen der Privatsphäre

Es gibt aber Grenzen für die Privatsphäre. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es ein berechtigtes öffentliches Interesse an einer Person gibt. So stehen beispielsweise Mitglieder eines Königshauses in der Öffentlichkeit oder auch Politikerinnen und Politiker, die ein wichtiges Amt innehaben. Da kann es von öffentlichem Interesse sein zu wissen, wie sie (privat) leben und wofür sie Geld erhalten oder ausgeben. Denn sie treffen Entscheidungen, die uns alle betreffen und da sollen wir wissen, welche eigenen Interessen und Vorlieben sie haben. Die Privatsphäre kann auch dann eingeschränkt werden, wenn ein Verbrechen aufgeklärt werden soll. Dies ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen dann beispielsweise Telefone abhören oder die E-Mails eines Verdächtigen mitlesen.

Rechte von Kindern und Jugendlichen

Auch Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine Privatsphäre, an das sich auch die Eltern oder die Geschwister halten müssen. Das steht so in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UNO).

„Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.“ — Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Titel 1, Artikel 7

Sphären in anderen Bereichen

Der Begriff "Sphäre" kommt auch in anderen Zusammenhängen vor. Wenn der Optiker eine neue Brille anfertigt, dann berechnet er die Krümmung des Glases in Sphären. Auch die Himmelsbeobachter in der Antike bezeichneten die Schalen, an denen angeblich Sonne, Mond und Sterne am Himmelszelt aufgehängt waren, als Sphären. Der unterste Teil der gasförmigen Hülle, die unsere Erde umgibt, heißt Troposphäre, die oberste Erdschicht, auf der wir stehen, ist die Pedosphäre. Bei all diesen Sphären wird das Bild einer Kugel genutzt. An dieses Bild wird auch bei der "Privatsphäre" erinnert, sie umgibt den Menschen wie eine Kugel.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten