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Rechtsanwalt / Rechtsanwältin | bpb.de

Rechtsanwalt / Rechtsanwältin

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Eine Rechtsanwältin berät ihre Mandantin. (© dpa - Report)

Verteidigung vor Gericht

Wenn jemand eine Straftat begangen hat, angeklagt wird und sich vor Interner Link: Gericht verantworten muss, hat er nach deutschem Interner Link: Gesetz das Recht, sich zu verteidigen oder verteidigen zu lassen. Dazu braucht er in den meisten Fällen jemanden, der sich gut mit den Gesetzen auskennt. Das ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Diese Rechtsgelehrten, wie sie in früheren Zeiten hießen, haben Rechtswissenschaft (Jura) studiert und dürfen Angeklagte vor Gerichten vertreten. Eine Anwältin oder ein Anwalt beschäftigt sich sehr gründlich dem Fall seines Mandanten. Als "Mandant" bezeichnet man die Person, für die sich der Rechtsanwalt einsetzt.

Im Interesse des Angeklagten

Wenn der Anwalt davon überzeugt ist, dass sein Mandant unschuldig ist, versucht er, dies vor Gericht zu beweisen und einen Freispruch zu erwirken. Oder der Anwalt versucht - oft mit Hilfe von Sachverständigen - die Handlungsweise des Angeklagten zu erklären. Vielleicht ist der Angeklagte schwer beleidigt worden oder er war krank und kann deswegen für seine Tat nicht voll verantwortlich gemacht werden. Auf jeden Fall tun Anwälte alles, damit die Angeklagten möglichst keine oder eine geringe Strafe bekommen.

Pflichtverteidiger

Natürlich kostet die Arbeit eines Rechtsanwaltes Geld. Aber wenn ein Angeklagter seinen Rechtsanwalt nicht bezahlen kann, hat er trotzdem Anspruch darauf, vor Gericht verteidigt zu werden. Dann sorgt der Staat dafür, dass der Angeklagte einen Anwalt bekommt, das ist ein sogenannter Pflichtverteidiger.

Weitere Arbeitsbereiche

Anwälte arbeiten nicht nur vor Gericht. Sie sind auch auf vielen anderen Gebieten tätig, in denen es um Rechtsfragen geht. Es gibt Fachanwältinnen und -anwälte für Familienrecht, Steuerrecht, für Verkehrs- oder Mietrecht, für Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht und noch einige andere Bereiche.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten