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Rechtsordnung | bpb.de

Rechtsordnung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Das Grundgesetz ist das wichtigste Regelbuch für Deutschland. Es ist die Grundlage unserer Rechtsordnung. (© picture alliance/Ulrich Baumgarten)

Ohne Regeln geht es nicht

Spiel und Sport ohne Regeln, Schule ohne Rechte und Pflichten, Straßenverkehr ohne Gebote und Verbote sind undenkbar. Alle diese Regeln (man spricht auch von „Normen“) sind eine Rechtsordnung für den Bereich, für den sie gelten. Auch jeder Staat hat eine Rechtsordnung mit Regeln und Gesetzen. Eine Rechtsordnung braucht man, damit die Bürger friedlich miteinander leben können.

Rechtsordnung in Deutschland

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 ist unsere wichtigste Rechtsordnung. Alle anderen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften dürfen dem Grundgesetz nicht widersprechen. Viele Bestimmungen, die unser tägliches Leben regeln, stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im Strafgesetzbuch (StGB) steht, mit welchen Strafen Rechtsbrecher rechnen müssen. Beide Gesetzbücher gehören zu unserer Rechtsordnung. Es gibt daneben noch viele andere Gesetze, die zur Rechtsordnung gehören. Das sind zum Beispiel das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht, das Handelsrecht oder das Arbeitsrecht. Die Rechtsordnung eines Staates ist, kurz gesagt, eine Sammlung von geltenden Regeln.

Andere Rechtsordnungen

Die Rechtsordnung, die in einem Staat gilt, hat meist ihre Wurzeln in der Vergangenheit. So hat unser Rechtsstaat beispielsweise seine Wurzeln, wie viele andere europäischen Staaten auch, im römischen Recht. Ergänzend kann man sagen, dass auch die zehn Gebote des Christentums eine Rechtsordnung darstellen. Im Islam und in den meisten anderen Religionen gibt es ebenfalls verbindliche Rechtsordnungen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten