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Robustes Mandat | bpb.de

Robustes Mandat

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Ein Soldat bildet Soldaten der Armee von Mali aus im Rahmen des Einsatzes der Vereinten Nationen. (© picture alliance / dpa | Michael Kappeler)

Bundeswehr in Friedenseinsätzen

Die Bundeswehr ist an verschiedenen Friedensmissionen in der Welt beteiligt. Ein Beispiel ist der Einsatz in Mali, Westafrika. Der Bundestag hatte diesen Einsatz 2013 beschlossen. Der Bundeswehr wurde dazu der Auftrag erteilt, man sagt auch: Die Bundeswehr erhielt das Mandat dazu. Dieser Auftrag, dieses Mandat legt die Aufgaben, die Rechte und Pflichten der Bundeswehr fest. Dazu gehört, dass die Soldaten ihre Waffen nur zur Selbstverteidigung einsetzen dürfen. Sie dürfen niemanden angreifen oder auf einen Verdacht hin schießen. Solche Bundeswehreinsätze müssen vom Bundestag regelmäßig verlängert werden.

Ein robuster Auftrag, ein robustes Mandat

Immer wieder hört man, dass die Bundeswehr ein "robustes" Mandat erhalten hat. "Robust" bedeutet "sehr kräftig", "strapazierfähig". Damit ist gemeint, dass sie bei einem Einsatz ihre Waffen nicht nur zur Selbstverteidigung benutzen darf. Bei einem robusten Mandat, das die Bundeswehr bei UN-Einsätzen erhalten kann, hat sie das Recht, ihre Waffen auch dann zu benutzen, wenn es nicht um Selbstverteidigung geht. Sie kann ihre Waffen zum Beispiel gebrauchen, um Zivilisten vor einem Angriff zu schützen. Oder sie darf schießen, um dadurch einem vermuteten Angriff zuvor zu kommen. So ist das in der Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten