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Schengener Abkommen | bpb.de

Schengener Abkommen

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Denkmal auf dem Platz in Schengen, an dem 1985 das Schengener Abkommen geschlossen wurde. (© picture alliance/imageBROKER)

Weniger Grenzkontrollen

1985 entschieden sich die fünf europäischen Staaten Belgien, Frankreich, Niederlande, Deutschland und Luxemburg, die Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen schrittweise abzuschaffen und eine gemeinsame Sicherheits- und Asylpolitik zu machen. Dazu unterschrieben sie in Schengen, einer kleinen Stadt in Luxemburg, ein Abkommen, das sogenannte Schengener Abkommen. Im Laufe der Jahre sind viele weitere Länder dem Schengener Abkommen beigetreten, auch solche, die nicht der EU angehören, wie zum Beispiel Island.

Fahndung nach Kriminellen

Das Schengener Abkommen regelt neben dem Verzicht auf Grenzkontrollen auch, wie eine Verbrecherfahndung international ablaufen soll. Denn dabei sind die Länder auf eine gute Zusammenarbeit angewiesen. Hierzu gibt es ein spezielles Schengener Informationssystem, das SIS, in dem alle Daten, die für die Verbrecherjagd wichtig sind, gespeichert werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten