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Schufa

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ein Formular, mit dem man eine Auskunft bei der Schufa anfordert. (© picture alliance / ZB)

Auskunft für Banken

Dieses Wort ist eine Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung.“ Was ist darunter zu verstehen? Angenommen, eine Privatperson oder eine Geschäftsfrau geht zur Bank, um einen Kredit zu beantragen. Die Bank wird dann bei dieser Schutzgemeinschaft verschiedene Informationen abfragen: Ist diese Person oder diese Firma kreditwürdig? Hat sie bei anderen Instituten bereits Kredite aufgenommen und in welcher Höhe? Ist diese Person oder die Firma vielleicht schon überschuldet, so dass kaum damit zu rechnen ist, dass ein neuer Kredit ordnungsgemäß zurückgezahlt werden kann? Der Zweck der Schufa ist es also, die Banken davor zu schützen, dass sie Kredite vergeben, die nachher nicht zurückgezahlt werden.

Auskunft für Privatpersonen

Die Schufa ist selber ein Wirtschaftsunternehmen, das für jede Auskunft eine Gebühr verlangt. Insgesamt sind über 514 Millionen Daten von rund 66 Millionen Personen bei der Schufa gespeichert. Jede Privatperson kann einmal im Jahr kostenlos Auskunft darüber erhalten, was über sie in der Schufa eingetragen ist. Auf der Internet-Seite der Schufa findet man ein Formular, mit dem man diese Auskunft anfordern kann.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten