Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Schöffe/ Schöffin | bpb.de

Schöffe/ Schöffin

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon S gelb (© Stefan Eling)

Ehrenamtlicher Richter

Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter in Strafprozessen. Er oder sie wird von einer Gemeinde für fünf Jahre gewählt. Juristische Kenntnisse sind für das Schöffenamt nicht erforderlich. Voraussetzung für das Ehrenamt ist, dass man zwischen 25 und 70 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist. Der Schöffe muss in der Gemeinde wohnen, in der er seinem Richteramt nachgeht. Jeder Schöffe wird vereidigt und muss versprechen, nach bestem Wissen und Gewissen seine Pflichten entsprechend dem Grundgesetz zu erfüllen.

Aufgaben

In Deutschland gibt es etwas 60.000 Schöffinnen und Schöffen, die die hauptamtlichen Richterinnen und Richter bei ihrer Arbeit unterstützen und Urteile fällen. Meistens wird ein Richter von zwei Schöffen unterstützt. Schöffen dürfen in einem Gerichtsprozess selbst auch Fragen stellen. Bei der Beratung darüber, wie hoch die Strafe für einen Täter ausfallen soll, hat ihre Stimme die gleiche Bedeutung wie die Stimme des Richters. Die Beteiligung von Schöffen bei der Urteilsfindung ist wichtig in einem demokratischen Rechtsstaat. Es trägt dazu bei, dass die Rechtsprechung lebensnah ist.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten