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Subsidiarität | bpb.de

Subsidiarität

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon S blau (© Stefan Eling)

Worterklärung

Das aus dem Lateinischen kommende Wort "Subsidiarität" bedeutet sinngemäß "zurücktreten" oder "nachrangig sein". Im politischen System unseres Landes bedeutet Subsidiarität, dass der Staat dann von einer Aufgabe zurück tritt, wenn diese Aufgabe auch von einer „untergeordneten“ Organisation erfüllt werden kann. Denn sonst müsste der Staat jede Kleinigkeit von oben mit großem Aufwand bestimmen, regeln und verwalten. Vor allem in der Sozialpolitik, aber auch in der Bildungspolitik spielt Subsidiarität eine wichtige Rolle.

Beispiel Sozialhilfe

Ein Beispiel: In Deutschland bekommen viele Menschen Sozialhilfe. Wer aber zahlt diese Sozialhilfe? Ein Ministerium, also eine hohe Bundesbehörde, könnte das machen, tut es aber nicht. Das Ministerium sagt vielmehr, dass dies die Aufgabe der Gemeinde oder der Stadt ist, in der die Menschen wohnen. Das Sozialamt der Stadt kann diese Aufgabe viel besser wahrnehmen als das Ministerium, es ist „näher“ an den Menschen und kann darum ihre Situation besser beurteilen. Aber auch das Sozialamt selbst muß nach dem Subsidiaritätsprinzip handeln. Es wird deshalb schauen, ob nicht zunächst die Familie oder Verwandte ersten Grades helfen können. Mit dem Prinzip der Subsidiarität soll die Eigenleistung der einzelnen Bürger und Bürgerinnen wie auch der Gemeinschaften, in denen die Bürger leben (Familie, Gemeinde), gefördert werden.

Grundsatz in der EU

Auch im Vertrag der Europäischen Union ist das Subsidiaritätsprinzip festgeschrieben. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen die Dinge regeln, die sie selber erledigen können. Nicht alles soll von der Brüsseler EU-Zentrale aus bestimmt werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten