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Verfassungsbeschwerde | bpb.de

Verfassungsbeschwerde

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt im Jahr 2011 über eine Verfassungsbeschwerde. (© picture alliance / dpa)

Beschwerden sind möglich

Die Grundrechte der deutschen Bürgerinnen und Bürger sind in der Verfassung, dem Grundgesetz, aufgeschrieben. Darin steht zum Beispiel, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Im Grundgesetz steht auch, dass jeder Bürger und jede Bürgerin sich beim obersten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, beschweren, also klagen darf. Wenn jemand der Ansicht ist, dass er ungerecht behandelt wird, dass er daran gehindert wird, seine Meinung frei zu sagen oder seinen Glauben ungehindert auszuüben, kann er sich beim Bundesverfassungsgericht beschweren.

Voraussetzung für eine Klage

Vor der Verfassungsbeschwerde aber müssen die unteren Gerichte angerufen worden sein. Wenn jemand beim Gericht Klage einreicht, wird zunächst geprüft, ob die Klage wichtig genug ist und von Interesse und Nutzen für alle Bürgerinnen und Bürger. Wenn das der Fall ist, befasst sich das Bundesverfassungsgericht damit. Wenn nicht, wird die Beschwerde nicht angenommen. Wenn die Klage angenommen wird, wird der Fall vor Gericht verhandelt. Wenn der Kläger Recht bekommt, dann muss sich ein unteres Gericht erneut mit dem Fall befassen.

Klagen gegen ein Gesetz

Eine Verfassungsbeschwerde kann aber auch eingelegt werden, wenn Bürger oder Organisationen, Verbände oder Vereinigungen oder auch eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten meint, dass ein Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sollte ein Gesetz gegen die Verfassung verstoßen, muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass das Gesetz geändert wird und Regelungen getroffen werden, die der Verfassung entsprechen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten