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Verteidigungsminister/in | bpb.de

Verteidigungsminister/in

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Das Verteidigungsministerium in Bonn. (© dpa)

Mitglied der Bundesregierung

Der Verteidigungsminister oder die Verteidigungsministerin gehört zur Bundesregierung. Er leitet ein Ministerium, das für die militärische Verteidigung des Landes und alle Angelegenheiten der Bundeswehr zuständig ist. Er ist der oberste Vorgesetzte von allen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.

Befehls- und Kommandogewalt

Der Verteidigungsminister hat im Frieden die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. So legt es das Grundgesetz in Artikel 65a fest. Für den unwahrscheinlichen Fall eines Krieges geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin über.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten