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Völkerrecht | bpb.de

Völkerrecht

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Der sogenannte Elyseevertrag von 1963 ist ein Vertrag des Völkerrechts. Dieser Vertrag besiegelte die deutsch-französische Freundschaft. (© dpa - Fotoreport)

Regeln für den Umgang der Staaten miteinander

Staaten schließen sich zu Gemeinschaften zusammen, um gemeinsame Interessen besser durchsetzen zu können. Eine solche Gemeinschaft ist die Völkerrechtsgemeinschaft. Deren Mitglieder haben sich verpflichtet, bestimmte Regeln im Umgang miteinander einzuhalten. Diese Regeln sind im Völkerrecht festgelegt.

Unterschiedliche Verträge

Das Völkerrecht besteht aus einer ganzen Reihe von Verträgen und wird unterteilt in Friedensrecht und Kriegsrecht. Hier ist genau beschrieben, welche Rechte und Pflichten die Staaten im Frieden und im Krieg haben. Im Mittelpunkt stehen dabei die Verfassung der Vereinten Nationen von 1945 (UN-Charta) und die Menschenrechte. Alle Länder, die zur Völkerrechtsgemeinschaft gehören, haben diese Verträge unterschrieben.

Hugo Grotius

Der Gedanke eines gemeinsamen Rechtes für Völker ist schon sehr alt. Als Erster hat ihn Hugo Grotius (1583-1645) aufgeschrieben. Daher gilt er als Gründer des Völkerrechts.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten