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Wahlgeschenk | bpb.de

Wahlgeschenk

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon W grün (© Stefan Eling)

Kleine Gaben im Wahlkampf

In einem Wahlkampf werben alle Parteien um die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger. Manche wollen wiedergewählt werden, andere wollen erstmals ins Parlament kommen. Auch die Regierungsparteien wollen wiedergewählt werden. Manchmal werden darum kurz vor der Wahl Gesetze beschlossen, die den Wählern besonders gefallen. Solche Gesetze, die vor allem dazu dienen, Wähler/innen zu gewinnen, nennt man „Wahlgeschenke“. Wenn zum Beispiel kurz vor einer Wahl beschlossen wird, die Steuern zu senken, ist das häufig ein „Wahlgeschenk“.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten