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Wahllokal | bpb.de

Wahllokal

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Im Inneren eines Wahllokals. Hier gibt man seine Stimme ab. (© picture alliance / Klaus Rose)

Am Sonntag gehts ins Wahllokal

Am Wahltag, das ist in Deutschland immer ein Sonntag, wählt man im Wahllokal seines Wahlbezirkes. Am Eingang zeigen die Wähler/innen den Wahlhelfern ihren Personalausweis. Die freiwilligen Wahlhelfer/innen schauen im Wählerverzeichnis nach, ob der Name des Wählers oder der Wählerin dort verzeichnet ist. Dann händigen sie den Stimmzettel aus.

Ein Blick von außen in eine Wahlkabine. Immer vorhanden ist ein Stift und eine Erklärung, wie die Stimmabgabe verläuft. (© picture alliance / dpa)

Gewählt wird in der Wahlkabine

Die Wahlkabine muss so eingerichtet sein, dass eine geheime Wahl möglich ist. Der Wahlzettel wird in einen Umschlag gesteckt und verschlossen. Der Umschlag wird dann in die Wahlurne gesteckt. Nach Schließung der Wahllokale - in Deutschland immer um 18.00 Uhr - starten die Wahlhelfer/innen mit der Auszählung. Gezählt werden nur die gültigen Stimmen.

Wahlhelfer/innen zählen die Stimmen nach Schließung der Wahllokale aus. (© picture alliance / dpa)

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

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