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Ältestenrat | bpb.de

Ältestenrat

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon A grau (© Stefan Eling)

Bedeutung

Als "Ältestenrat" bezeichnet man eine Gruppe von Personen, die aufgrund ihres Alters und ihrer Erfahrung bei wichtigen Fragen gehört wird. Der Ältestenrat gibt Empfehlungen und vermittelt bei Streitigkeiten.

Ältestenrat des Deutschen Bundestages

Im Deutschen Bundestag gibt es einen Ältestenrat. Ihm gehören der Bundestagspräsident, seine Stellvertreter sowie 23 Abgeordnete an. Sie werden von den verschiedenen Fraktionen des Bundestages benannt. Ihre Aufgaben bestehen vor allem darin, die Termine der Bundestagssitzungen zu planen und bei Unstimmigkeiten zu vermitteln. Der Ältestenrat unterstützt den Bundestagspräsidenten bei der Führung seiner Geschäfte. Er kann Ratschläge erteilen, aber keine direkten Entscheidungen treffen. Anders als man meinen könnte, müssen die Personen, die dem Ältestenrat angehören, nicht auch an Jahren die ältesten Mitglieder des Bundestags sein.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten