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Annahme | bpb.de

Annahme unbestellter Ware

Die Annahme des Angebots ist nötig, um zu einem gültigen Vertrag zu gelangen. Ein Schweigen auf ein Angebot gilt grundsätzlich als Ablehnung.

Die Zusendung unbestellter Ware ist ein Angebot. Ein Vertrag mit dem Versender kommt nur bei ausdrücklicher Annahme (insbesondere Zahlung) zustande. Ansonsten ist der Empfänger zu nichts verpflichtet; er kann die Sache sogar verbrauchen. Rücksendekosten trägt der ursprüngliche Versender.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten