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Freistellungsauftrag | bpb.de

Freistellungsauftrag

Die Bundesregierung will das Sparen und den privaten Vermögensaufbau der Bevölkerung fördern; deshalb gewährt sie jedem Anleger einen Freibetrag auf Zinserträge von 750 € plus 51 € Werbungskostenpauschale pro Jahr (Sparerfreibetrag). Um diese Zinserträge steuerfrei kassieren zu können, müssen die Anleger bei ihrer Bank lediglich den Freistellungsauftrag ausfüllen. Wird die Erklärung nicht abgegeben, führt die Bank die Interner Link: Abgeltungsteuer (siehe dort) direkt an das Finanzamt ab.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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