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Hausratversicherung | bpb.de

Hausratversicherung

Hausratversicherung. Beiträge Leistungen und Schadenquote als Verhältnis der Aufwendungen für Versicherungsfälle (Leistungen) zu den Beiträgen der Versicherungsnehmer

kombinierte Versicherung von Sachen, die im Haushalt der Einrichtung, dem Gebrauch bzw. dem Verbrauch dienen, sowie gesondert genannter weiterer Sachen (z. B. Wertsachen bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen).

Versichert ist der gesamte Hausrat gegen Schäden, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Vandalismus und Sturm verursacht wurden. Der Versicherungsschutz kann auch auf einfachen Diebstahl von Fahrrädern (außerhalb des Gebäudes, aber durch Schloss gesichert) und bei einigen Versicherungsunternehmen auf Gegenstände in Kraftfahrzeugen erweitert werden. Schäden durch Glasbruch können durch einen gesonderten Vertrag versichert werden. Wertsachen sind höchstens bis zu 20 % der Versicherungssumme mitversichert, ein höherer Prozentsatz kann aber vereinbart werden. Bargeld ist bis höchstens 1 000 € versichert. Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert aller Sachen entsprechen. Der Hausrat ist normalerweise auch versichert, wenn er sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, z. B. im Hotel oder am Arbeitsplatz.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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