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Investivlohn | bpb.de

Investivlohn

der Teil des Arbeitsentgeltes, der im eigenen oder in fremden Unternehmen sofort wieder investiert wird. Das kann aufgrund tariflicher oder gesetzlicher Regelungen erfolgen. Der Arbeitnehmer erhält vermögenswirksame Rechte übertragen und kann in der Regel erst nach einer Sperrfrist über die Vermögensanlage verfügen. Befürworter sehen im Investivlohn eine Möglichkeit, die Löhne anzuheben, ohne dass es zu einem Preisschub kommt. Dagegen meinen die Kritiker, dass es aufgrund des Wettbewerbs zu keinen substanziellen Veränderungen an der produktivitätsorientierten Entlohnung kommen werde. Stattdessen seien die Arbeitnehmer bei der Verwendung des Arbeitsentgelts beschränkt, was sich gegebenenfalls auch nachteilig auf die Konjunktur auswirken könne.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten