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Lebensmittelrecht | bpb.de

Lebensmittelrecht Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.

Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschädigung und wirtschaftlicher Benachteiligung durch mangelhaft beschaffene oder bezeichnete Lebensmittel und Bedarfsgegenstände. Grundsätze sind Gesundheitsschutz und Schutz vor Irreführung und Täuschung durch sachgerechte Information der Verbraucher (Kennzeichnung) und die verbesserte Lebensmittelüberwachung, die Sache der Bundesländer ist.

Kernstück dieses Rechts ist das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. Die Herstellung, Behandlung und das In-Verkehr-Bringen der jeweils einzelnen Lebensmittel ist in rund 250 Einzelgesetzen und Verordnungen geregelt. Zusatzstoffe dürfen nur mit ausdrücklicher Zulassung durch den Gesetzgeber verwendet werden. In diesen Fällen besteht eine Pflicht zur Kenntlichmachung des Gehalts an zugelassenen Zusatzstoffen. Verboten ist z. B., Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen, wenn in oder auf ihnen Pflanzenschutz-, Düngemittel usw. vorhanden sind, die bestimmte Höchstmengen überschreiten. Zur Verhinderung von Täuschungen kann der Gesetzgeber Interner Link: Kennzeichnungspflichten (siehe dort) vorschreiben. Das Gesetz enthält auch Verbote einer gesundheitsbezogenen Werbung und Werbebeschränkungen für Tabakerzeugnisse (Werbeverbot für Zigaretten in Hörfunk und Fernsehen). Bedarfsgegenstände sind z. B. Reinigungs- und Pflegemittel, Spielwaren, Bekleidung.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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