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Planwirtschaft | bpb.de

Planwirtschaft

Planwirtschaft. Industrielle Planung und Leitung der Volkswirtschaft in der ehemaligen DDR

Bezeichnung für eine Wirtschaftsordnung, in der das gesamte wirtschaftliche Geschehen von einer zentralen Stelle nach politischen und wirtschaftlichen Zielvorstellungen geplant, gelenkt und verwaltet wird. Der Staat bzw. staatliche Planungsbehörden auf allen Planungsebenen bestimmten die gesamte Produktion (d. h., wer welche Güter womit herstellt), die Verteilung (d. h., wer welche Güter wo erhält) und die Preise aller Güter und Dienstleistungen.

Der deutsche Ökonom Walter Eucken (* 1891, † 1950) prägte für die Planwirtschaft die Bezeichnung Interner Link: Zentralverwaltungswirtschaft (siehe dort), um den Unterschied zu einer Marktwirtschaft, in der alle Unternehmen und alle Haushalte ebenfalls planen, besser zu verdeutlichen. Der Begriff Zentralverwaltungswirtschaft trifft deshalb den Charakter dieser durch den Staat zentral geleiteten und verwalteten Wirtschaft genauer. Begriffe wie Kommando- oder Befehlswirtschaft sind jedoch auch gebräuchlich für diese Wirtschaftsordnung, da in einer solchen Wirtschaft Anweisungen und Planvorgaben der staatlichen Planungsbehörden verbindlich sind und keine oder nur ganz geringe Entscheidungsspielräume bestehen. Die Planwirtschaft war bis 1990 die Wirtschaftsordnung der meisten sozialistischen Staaten im Einflussgebiet der ehemaligen Sowjetunion und der Volksrepublik China.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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