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Rentenbesteuerung | bpb.de

Rentenbesteuerung Alterseinkünftegesetz, nachgelagerte Besteuerung

die Besteuerung aller Arten von Alterseinkünften (z. B. gesetzliche Rente, Beamtenpensionen, private Lebensversicherungen). Das Alterseinkünftegesetz sieht einen schrittweisen Übergang auf die nachgelagerte Besteuerung vor. Zwischen 2005 und 2025 werden die Aufwendungen zur Altersvorsorge während der Erwerbstätigkeit nach und nach durch Sonderausgabenabzug steuerfrei (beginnend 2005 und 60 % der sogenannten Basisversorgung; maximal 12 000 €; danach jährlich um zwei Prozentpunkte steigend). In der Auszahlungsphase werden die Alterseinkünfte dann zwischen 2005 und 2040 schrittweise steuerpflichtig (beginnend mit 2005 50 % der Alterseinkünfte; danach jährlich bis 2020 um zwei Prozentpunkte, bis 2040 um einen Prozentpunkt steigend). Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag werden im Gegenzug schrittweise abgebaut.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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