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Wirtschaftsunion | bpb.de

Wirtschaftsunion

Form der wirtschaftlichen Integration von Staaten, die durch Freiheit des zwischenstaatlichen Warenverkehrs (Freihandelszone, Zollunion), Freiheit des zwischenstaatlichen Geld- und Kapitalverkehrs, Niederlassungsfreiheit und freie Wahl von Wohnung und Arbeitsplatz (gemeinsamer Markt) sowie durch eine weitgehende Harmonisierung der nationalen Wirtschaftspolitiken der Mitgliedsstaaten gekennzeichnet ist. Die Wirtschaftsunion ist verbunden mit der Schaffung entsprechender supranationaler Institutionen mit eigenen Kompetenzen, sodass nationales Recht zunehmend durch supranationales Recht abgelöst wird. Durch die Wirtschaftsunion wird ein einheitlicher Binnenmarkt geschaffen.

Wird dieser Binnenmarkt verknüpft mit einem einheitlichen Währungssystem im Sinne einer Interner Link: Währungsunion (siehe dort), spricht man von einer Wirtschafts- und Währungsunion wie bei der Interner Link: Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (siehe dort) . Diese ist die engste Form der wirtschaftlichen Integration selbstständiger Staaten: Die Volkswirtschaften der Mitgliedsstaaten verschmelzen zu einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet; die nationalen Währungen werden zugunsten einer einheitlichen Währung aufgegeben. Inwieweit der wirtschaftlichen eine politische Union folgt, bleibt offen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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