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Barrierefreiheit | bpb.de

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Etwas ist dann barrierefrei, wenn Menschen mit und ohne Behinderung es in allgemein üblicher Weise nutzen können.

Barriere bedeutet Hindernis. Für behinderte Menschen bedeutet Barrierefreiheit also zum Beispiel dass sie

  • ohne Hindernisse alle Häuser und alle Wege benutzen können,

  • ohne Hindernisse Geldautomaten, Handys und das Internet nutzen können,

  • ohne Hindernisse Briefe, Zeitungen und andere Texte verstehen können und ohne Hindernisse in die Schule, zu Konzerten oder Ärzte und Ärztinnen gehen können.

Rampen, Aufzüge oder Häuser ohne Stufen helfen Menschen, die einen Rollstuhl benutzen. (© Bundeszentrale für politische Bildung)




Beispiele für Barrierefreiheit sind:

  • Ampeln mit Geräusch für blinde Menschen.

  • Häuser ohne Stufen und mit Aufzügen.

  • Hilfe durch einen Gebärdensprachdolmetscher, einen Blindenhund oder jemanden, der einen Text vorliest.

  • Rückzugsräume auf Veranstaltungen mit großen Menschenmengen wie zum Beispiel große Konzerte oder in der Schule.

Manche Barrieren kann man sehen, zum Beispiel Stufen. Viele Barrieren sind aber auch unsichtbar.

Manche Menschen finden es zum Beispiel sehr schwer irgendwo anzurufen. Das Telefonieren ist für sie ein großes Hindernis. Sie rufen dann vielleicht nicht in einer Arztpraxis an, wenn sie dringend einen Termin benötigen.

Können sie auch eine E-Mail schreiben, ist die Praxis für sie barrierefreier. Sie können dann leichter einen Termin vereinbaren.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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