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Kommunalwahl | bpb.de

Kommunalwahl

Kommunalwahl

Kommunalwahl

einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Kommunalwahlen nennt man die Interner Link: Wahlen in einer Interner Link: Gemeinde, einer Stadt, einem Kreis oder einem Bezirk.

Wer von Interner Link: Kommunen spricht meint: Kreise, Städte, Gemeinden und Stadtbezirke.
Die Kommunen entscheiden wichtige Dinge selbst. Die Entscheidungen gelten nur für das Gebiet der Kommune.

In den Kommunen entscheiden:

Die Wahlen für die Räte und die Wahlen der Bürgermeister/in oder des Landrats oder der Landrätin heißen Kommunalwahlen.
Bei den Kommunalwahlen gelten die Grundregeln der Interner Link: Wahlen in Deutschland.
Die Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Mehr Informationen zu diesen Begriffen gibt es Interner Link: hier.

Neben den Grundregeln bestimmt jedes Interner Link: Bundesland selbst, welche Regeln für die Kommunalwahlen gelten.
Zum Beispiel beschließt das Land Brandenburg die Regeln für alle Kommunalwahlen in Brandenburg. Es gibt aber trotzdem viele Gemeinsamkeiten.

Wer darf wählen?

Bei dieser Regel gibt es auch Ausnahmen. In manchen Bundesländern ist das Wahlalter 18 Jahre.

Wahllokal (© bpb)

Wer wird gewählt:

Wie oft finden Kommunalwahlen statt?

  • Kommunalwahlen sind alle vier, fünf oder sechs Jahre.

Die Wähler und Wählerinnen können per Interner Link: Briefwahl oder in einem Interner Link: Wahllokal wählen.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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