Binnenmarkt
Gemeinsamer Wirtschaftsraum innerhalb der Grenzen der EU, in dem der freie und unbeschränkte Verkehr von Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen (Vier Freiheiten) gewährleistet ist. Innerhalb des Binnenmarkts gibt es keine Zölle oder andere Handelshemmnisse mehr, für Importe aus Drittstaaten wird ein einheitlicher Außenzoll erhoben (Zollunion). Cassis-de-Dijon-Urteil FreizügigkeitQuelle: Zandonella, Bruno: Pocket Europa. EU-Begriffe und Länderdaten. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2005, 2009 aktualisiert.