Europäische Menschenrechtskonvention
Die Konvention des Europarats von 1950 garantiert allen Menschen auf dem Hoheitsgebiet seiner Mitgliedstaaten die klassischen Freiheitsrechte (u.a. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung). Sie verbietet Folter, erniedrigende Strafen und Zwangsarbeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überwacht die Wahrung dieser Rechte.Quelle: Zandonella, Bruno: Pocket Europa. EU-Begriffe und Länderdaten. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2005, 2009 aktualisiert.