Freizügigkeit
Jeder Unionsbürger kann innerhalb der EU frei reisen, wohnen oder einkaufen, sich politisch beteiligen, studieren oder arbeiten. Der Binnenmarkt garantiert die Freizügigkeit bzw. die Vier Freiheiten (Freiheit des Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs) und verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit für EU-Bürger.Quelle: Zandonella, Bruno: Pocket Europa. EU-Begriffe und Länderdaten. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2005, 2009 aktualisiert.