Minderjähriger
Als minderjährig bezeichnen die deutschen Gesetze alle diejenigen, die ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also Kinder oder Jugendliche sind. Vgl. HeranwachsenderQuelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.