Pressefreiheit
Die Pressefreiheit ist Teil der Meinungsfreiheit, denn zu ihr gehört das "Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild [...] zu verbreiten" (Art. 5 GG).Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.