Beigeordnete
In den Kommunalverwaltungen sind B. für die Leitung und Kontrolle eines oder mehrerer Ämter (bzw. Fachbereiche) zuständig (z. B. Kultur-, Bau-, Wirtschafts-, Sozialamt). Das Amt des B. kann hauptberuflich oder nebenberuflich bzw. ehrenamtlich ausgeführt werden.Siehe auch:
Amt
Kommunalverfassungen
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.