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Nationalisierung | bpb.de

Nationalisierung

N. bezeichnet entweder die Überführung ausländischen Interner Link: Eigentums in nationales Eigentum oder allgemeiner die Überführung von Privateigentum in staatliches Eigentum.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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