Revision
[lat.: Überprüfung] 1) Im politischen Bereich bezeichnet R. die Überarbeitung oder Veränderung von Gesetzen, (völkerrechtlichen) Verträgen oder Verfassungsartikeln.2) Im Recht bezeichnet R. ein Rechtsmittel, in dem von einer höheren Instanz (R.-Gericht) überprüft wird, ob das zugrunde liegende materielle Recht und die verfahrensrechtlichen Vorschriften richtig angewandt worden sind.
Siehe auch:
Gesetz
Vertrag
Rechtsmittel
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.