Schlichtung
1) In den Arbeitsbeziehungen bezeichnet S. ein Verfahren, in dem ein unbeteiligter Dritter den Versuch unternimmt, bei Streitigkeiten eine Lösung oder einen Kompromiss zu finden. Die Zwangs-S. kollektiver Regelungskonflikte (wie in der Weimarer Republik) existiert im dt. System der Tarifautonomie heute nicht mehr. S.-Kommissionen sind paritätisch besetzt und geben Empfehlungen an die Tarifvertragsparteien; auch auf Betriebsebene ist die Einrichtung von S.-Stellen möglich.2) Zur S. zwischenstaatlicher Konflikte kann in der internationalen Politik der IGH in Den Haag (Internationaler Gerichtshof (IGH)) angerufen werden.
Siehe auch:
Weimarer Republik
System
Internationaler Gerichtshof (IGH)
Mediation
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.