Sozialbericht
1) S. bezeichnet a) den jährlichen Bericht der Bundesregierung über die in DEU erbrachten Sozialleistungen und über künftige Vorhaben in der Sozialpolitik bzw. b) den jährlichen Lagebericht über die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung.2) S. werden z. T. auch von großen Unternehmen erstellt, um ihre sozialen Leistungen, Arbeitsbedingungen etc. (z. T. auch in Sozialbilanzen) öffentlich bekannt zu machen.
Siehe auch:
Bundesregierung
Sozialpolitik
Unternehmen
Sozialbudget
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.