Soziallasten
Ugs. Bezeichnung für die Soziallastquote, d. h. den Anteil, den a) die erwerbstätige Bevölkerung oder b) die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zu tragen hat, um den noch nicht erwerbstätigen jüngeren und den nicht mehr erwerbstätigen älteren Teil der Bevölkerung finanziell und über die Sozialversicherung mit zu versorgen.Siehe auch:
Bevölkerung
Soziale Sicherung
Sozialpolitik
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.