Verfassungsgerichte
V. ist eine Sammelbezeichnung für das Bundes-V. und die Staats- oder Verfassungsgerichtshöfe der Länder, deren Aufgabe es ist, die Einhaltung der Verfassung durch die Staatsgewalten zu kontrollieren.Siehe auch:
Staatsgewalt
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Rechtsprechung/Rechtsprechende Gewalt
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.