Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Seit 1953 ist die EMRK (offiziell: Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) des Europarates in Kraft. Diese Konvention begründete mehrere Institutionen, die die Grundrechte und Menschenrechte in den (europäischen) Unterzeichnerstaaten schützen [der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), bis 1998 v. a. die Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR)].Siehe auch:
Europarat
Konvention
Institution
Grundrechte
Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR)
Europarecht
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.