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Abstammung | bpb.de

Abstammung

Rechtliche Zuordnung einer natürlichen Interner Link: Person über ihre Eltern zur Interner Link: Verwandtschaft. Die rechtliche A. eines Kindes von seinem Interner Link: Vater und seiner Interner Link: Mutter kann von der biologischen abweichen. Durch die A. entstehen gegenseitige Rechte und Pflichten (siehe Interner Link: Kindschaftsrecht). Äußerlich soll die A. durch den Namen kenntlich werden (vgl. §§ 1616 ff. BGB), der in engem Zusammenhang zum Interner Link: Sorgerecht steht.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Zahlen und Fakten

Eltern und Kinder

Im Jahr 2019 lebten lediglich 36,2 % der Bevölkerung als Elternteil oder Kind in einer Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind. 1996 lag dieser Anteil deutschlandweit noch bei 42,8 %.

Lexikoneintrag

Verwandtschaft

nennt man die rechtlichen Beziehungen in einer Familie. Es wird unterschieden zwischen Abstammung in gerader Linie (Großeltern – Eltern – Kinder usw.) bzw. in der Seitenlinie (Onkel, Cousinen…

Das Politiklexikon

Kinder

Personenkreis, dessen Lebensalter zwischen Geburt und Erwachsenenalter liegt (Volljährigkeit beginnt in DEU mit dem 18. Lebensjahr). Unter vier Jahren als Klein-K. und ab etwa zwölf Jahren als…