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Adoption | bpb.de

Adoption

Auch: Annahme an Kindes statt. A. führt zur Interner Link: Verwandtschaft. Sie ist in den §§ 1741 ff. BGB, d. h. im Interner Link: Familienrecht geregelt, die Vermittlung von Kindern zur A. im Adoptionsvermittlungsgesetz.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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