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Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) | bpb.de

Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

In seiner ursprünglichen Fassung bestand der Zweck des A. darin, Mindestarbeitsbedingungen für die Baubranche aufzustellen, die auch für grenzüberschreitend übersandte Interner Link: Arbeitnehmer gelten. Dadurch sollten inländische Unternehmen und Arbeitnehmer vor Wettbewerbsverzerrung und Lohnkonkurrenz geschützt werden. Seitdem ist der Anwendungsbereich des A. in mehreren Schritten deutlich erweitert worden, sodass es heute auch als Grundlage für die Festsetzung branchenspezifischer Mindestarbeitsbedingungen dient, sowohl für Arbeitnehmer, die bei ausländischen als auch solchen, die bei inländischen Interner Link: Arbeitgebern beschäftigt sind. Das A. schreibt vor, dass ein Grundbestand von Vorschriften des nationalen Arbeitsschutzrechtes zwingend auch für grenzüberschreitend übersandte Arbeitnehmer gilt. Dazu gehören die Regelungen zum Mindestentgelt und Mindesturlaub, zur Interner Link: Arbeitszeit, zum Schutz vor Gefährdungen am Arbeitsplatz und zum Interner Link: Diskriminierungsschutz. In allen Branchen ermöglicht das A. dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Antrag der Tarifparteien einen Interner Link: Tarifvertrag über Mindestarbeitsbedingungen für allgemein verbindlich zu erklären, wenn dies im öffentlichen Interesse (Interner Link: Interesse, öffentliches) liegt. Von der zwingenden Wirkung (Interner Link: Recht, dispositives/zwingendes) eines Tarifvertrages, der so für allgemein verbindlich erklärt wurde, werden dann sämtliche im Inland tätigen Arbeitnehmer erfasst. Wegen der großen Bedeutung kirchlicher Arbeitgeber, die ganz überwiegend keine Tarifverhandlungen führen, z. B. in der Pflegebranche, trifft das A. für diesen Wirtschaftszweig eine andere Regelung. Branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen nach dem A. bestehen derzeit z. B. für das Bauhaupt- und einige Baunebengewerbe (Maler und Lackierer, Gerüstbauer, Bildhauer und Steinmetze), Gebäudereiniger, das Wach- und Sicherheitsgewerbe und die Pflegebranche.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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