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Berufskrankheit

Einer der Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung (Interner Link: Unfallversicherung, gesetzliche) (§ 7 Abs. 1 SGB VII). B. sind Interner Link: Krankheiten von Versicherten, die durch Interner Link: Rechtsverordnung (RVO) als Berufskrankheit bezeichnet wurden und die im Einzelfall infolge einer versicherten Tätigkeit erlitten werden (§ 9 Abs. 1 Satz 1 SGB VII).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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