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Bestechlichkeit | bpb.de

Bestechlichkeit

Interner Link: Straftatbestand, den nur ein Amtsträger begehen kann. Der Amtsträger muss sich einen Vorteil versprechen lassen und seine Dienstpflicht verletzen (§ 332 StGB). Z. B. Annahme von Schmiergeld und Erteilung einer Baugenehmigung, auf die kein Anspruch besteht.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten