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Boykott | bpb.de

Boykott

Politische, wirtschaftliche oder soziale Ablehnung von Leistungen oder Waren. Kann juristische Konsequenzen haben, wenn zur Begründung unwahre Interner Link: Tatsachen behauptet werden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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