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Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) | bpb.de

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Regelt, welche Interner Link: Emissionen von Anlagen ausgehen dürfen und welche Interner Link: Immissionen auf einen Rezipienten wirken dürfen. Siehe auch Interner Link: Immissionsschutz

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten