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Bundesrepublik | bpb.de

Bundesrepublik

Bezeichnet das deutsche Staatswesen. Interner Link: Republik meint, dass es keinen Monarchen gibt (Interner Link: Monarchie). Der Name weist auch darauf hin, dass Deutschland ein Interner Link: Bundesstaat ist, d. h. aus mehreren Teilstaaten bestehend (föderal). Siehe Interner Link: Bundesländer (➠ Abb. »Staatliche Organe der Bundesrepublik Deutschland«).

Staatliche-Organe-Bundesrepublik

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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